Hier informieren wir über aktuelle Informationen zu Urlaubszeiten, Vertretung und zur
Weiterentwicklung unserer Praxis.
Im Jahr 2025 bleibt unsere Praxis an folgenden Tagen geschlossen:
• 01. Juli – 04. Juli 2025
• 14. Juli – 01. August 2025
• 13. Oktober – 17. Oktober 2025
• 23. Dezember 2025 – 01. Januar 2026
Informationen zu Vertretungen erhalten Sie über unseren Anrufbeantworter oder direkt in der
Praxis.
Die Praxis wurde über 30 Jahre lang von Dr. (I) Thomas Tröster als individuelle und familiäre
Einzelpraxis geführt – mit Ruhe, Erfahrung und einem wachen Blick für das Wesentliche.
Seit Januar 2024 führen wir die Praxis gemeinsam weiter:
Dr. med. Tabea Tippelt bringt neue Impulse ein – mit entwicklungsorientiertem Blick,
tiefenpsychologischer Weiterbildung und dem Anspruch, Kinder- und Jugendmedizin zeitgemäß,
ganzheitlich und evidenzbasiert zu gestalten.
Wir entwickeln die Praxis Schritt für Schritt weiter – räumlich, inhaltlich und digital.
Hier ist Raum zum Wachsen.
Der Name „Raum zum Wachsen – Praxis für Kinder- und Jugendmedizin“ steht für das, was
wir anbieten möchten:
einen Ort, der Entwicklung sieht, Vertrauen stärkt und medizinische wie seelische Begleitung
ermöglicht.
Auch das Team wächst mit:
Wir arbeiten inzwischen mit einem erweiterten Praxisteam, das Ruhe, Erfahrung und persönliches
Engagement in den Alltag einbringt – für klare Abläufe und Zeit für das Wesentliche: Kinder,
Jugendliche und ihre Familien.
»Raum zum Wachsen« heißt für uns: Entwicklung begleiten – bei Kindern, Jugendlichen und in der
Praxis selbst.
Wichtige Informationen für einen entspannten Praxisbesuch finden sich hier auf einen Blick
Antworten finden Sie hier:
Ja – bitte melden Sie sich immer telefonisch an, auch bei akuten Erkrankungen.
Einfach kurz anrufen – wir beraten Sie gerne oder finden einen passenden Termin.
Kinder ab 14 Jahren dürfen in der Regel alleine zur Behandlung kommen, wenn sie einverstanden und ausreichend einsichtsfähig sind.
Bei Kindern unter 14 Jahren wünschen wir beim ersten Termin grundsätzlich die Begleitung durch ein Elternteil.
Auch bei akuten, schwereren Erkrankungen, wenn Atteste benötigt werden oder wichtige Entscheidungen anstehen, sollten Eltern dabei sein.
In anderen Fällen ist eine alleinige Vorstellung nach vorheriger Absprache möglich.
Bitte bringen Sie zur Behandlung die Versichertenkarte, das gelbe U-Heft (bei kleinen Kindern), Impfpass und ggf. vorhandene Arztbriefe oder Unterlagen mit.
Für Vorsorgeuntersuchungen: eine kleine Decke für Säuglinge, ein vertrautes Spielzeug, ggf. Wechselkleidung.
Notieren Sie sich Ihre Fragen gerne vorab – was einem zu Hause noch alles durch den Kopf ging, ist im Behandlungszimmer oft nicht mehr greifbar.
Und bringen Sie auch etwas Geduld mit – wenn Ihr Kind nicht alles mitmacht, ist das völlig normal. Wir kennen das und finden gemeinsam eine gute Lösung.
Auch wenn wir mit Terminsprechstunden arbeiten, kann es immer wieder zu Wartezeiten kommen – zum Beispiel, wenn ein Kind akut schwer erkrankt ist oder ein Gespräch mehr Zeit braucht als geplant.
Wir versuchen, unsere Termine so zu gestalten, dass sie Ihrem Kind gerecht werden – mit Ruhe und Aufmerksamkeit.
Das gilt auch für andere Familien – und manchmal bedeutet das, ein bisschen Geduld mitzubringen.
Wenn Sie einen besonders engen Zeitplan haben oder uns vorher etwas mitteilen möchten, sagen Sie gerne bei der Anmeldung Bescheid – wir versuchen, das zu berücksichtigen.
Wenn unsere Praxis geschlossen ist, übernimmt die Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung am Klinikum Niederberg die kinderärztliche Versorgung.
Öffnungszeiten:
– Mittwoch & Freitag: 16:00 – 19:00 Uhr
– Samstag, Sonntag, Feiertage, Heiligabend, Silvester & Rosenmontag:
10:00 – 13:00 Uhr und 16:00 – 19:00 Uhr
Bitte überlegen Sie gut, ob eine Vorstellung im Notdienst wirklich nötig ist – viele Erkrankungen lassen sich auch am nächsten Tag in der regulären Sprechstunde gut behandeln.
Nur wenn wir gemeinsam verantwortlich mit den Kapazitäten umgehen, können akut schwer erkrankte Kinder zügig behandelt werden – das ist in unser aller Interesse.
Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 – in Notfällen wählen Sie bitte den Rettungsdienst unter 112.
In den meisten Fällen ist kein ärztliches Attest erforderlich – auch wenn es oft eingefordert wird.
Nach einem Infekt dürfen Eltern selbst einschätzen, wann ihr Kind nach Abklingen des Fiebers und Besserung der akuten Beschwerden wieder fit genug ist, um eine Kita oder Schule zu besuchen.
Bestätigungen über das Vorliegen oder Ausheilen von Infekten sind nur in wenigen Fällen gesetzlich vorgesehen – etwa bei meldepflichtigen Erkrankungen wie einer Meningokokken-Meningitis.
Die rechtliche Grundlage bildet das Infektionsschutzgesetz (§§ 6, 33 und 34 IfSG).
Für häufige Infekte wie banale Atemwegsinfekte, Bindehautentzündungen oder Hand-Fuß-Mund-Krankheit besteht in der Regel keine Attestpflicht.
Auch für Schulen gilt:
Laut § 43 Abs. 2 Schulgesetz NRW sind Eltern verpflichtet, die Schule unverzüglich über den Grund des Schulversäumnisses zu informieren – schriftlich und unabhängig von der Zahl der Krankheitstage, dem Wochentag oder anstehenden Klassenarbeiten.
Ein ärztliches Attest kann die Schule nur dann verlangen, wenn es begründete Zweifel gibt, ob das Fehlen tatsächlich krankheitsbedingt ist.
Ausgenommen sind abschlussrelevante Prüfungen, wie z. B. das Abitur (APO-GOSt § 23 Abs. 2).
Bitte sprechen Sie uns nur dann wegen eines Attests an, wenn es wirklich notwendig ist – so bleibt Zeit für das, was wichtig ist: die medizinische Versorgung kranker Kinder.
Wir wünschen uns, dass Sie und Ihr Kind sich gut begleitet fühlen – medizinisch und menschlich.
Falls es einmal Missverständnisse, Unzufriedenheit oder offenen Gesprächsbedarf gibt, sprechen Sie uns bitte direkt an.
Am besten nicht zwischen Tür und Angel, sondern in Ruhe – persönlich oder telefonisch.
Wir nehmen Kritik ernst – und versuchen gemeinsam, gute Lösungen zu finden. Denn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen ist uns wichtig.
Manche Leistungen gehören nicht zum Katalog der gesetzlichen Krankenkassen. Eine Übersicht und Erläuterung findet sich hier