Please ensure Javascript is enabled for purposes of website accessibility

Kinderarzt Velbert

Kontakt & Anfahrt

Adresse

Raum zum Wachsen – Praxis für Kinder- und Jugendmedizin
Dr. med. Tabea Tippelt & Dr. (I) Thomas Tröster
Oststraße 76 42551 Velbert

Telefon & Fax

Telefon: 02051 / 250641
Fax: 02051 / 21339
E-Mail:kontakt@kinderarztpraxis-velbert.de

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 11:00 & 15:00 – 17:30 Uhr
Dienstag: 8:00–11:00 & 13:30 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 11:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 11:00 & 13:30 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 11:00 Uhr

Kontakt & Anfahrt

Bitte melden Sie sich telefonisch an – auch bei akuten Erkrankungen.
So können wir Termine verlässlich planen und Wartezeiten möglichst gering halten.

Hinweis zu Terminabsagen
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um eine rechtzeitige Absage.

So können wir die Zeit anderen Familien zur Verfügung stellen.
Informationen zum Ausfallhonorar finden Sie unter Aktuelles & Hinweise.

Häufige Fragen

Viele Fragen tauchen immer wieder auf – zum Beispiel zu Terminen, Attesten oder Wartezeiten.

Antworten finden Sie hier:

Ja – bitte melden Sie sich immer telefonisch an, auch bei akuten Erkrankungen.
Einfach kurz anrufen – wir beraten Sie gerne oder finden einen passenden Termin.

Kinder ab 14 Jahren dürfen in der Regel alleine zur Behandlung kommen, wenn sie einverstanden und ausreichend einsichtsfähig sind.
Bei Kindern unter 14 Jahren wünschen wir beim ersten Termin grundsätzlich die Begleitung durch ein Elternteil.
Auch bei akuten, schwereren Erkrankungen, wenn Atteste benötigt werden oder wichtige Entscheidungen anstehen, sollten Eltern dabei sein.
In anderen Fällen ist eine alleinige Vorstellung nach vorheriger Absprache möglich.

Bitte bringen Sie zur Behandlung die Versichertenkarte, das gelbe U-Heft (bei kleinen Kindern), Impfpass und ggf. vorhandene Arztbriefe oder Unterlagen mit.
Für Vorsorgeuntersuchungen: eine kleine Decke für Säuglinge, ein vertrautes Spielzeug, ggf. Wechselkleidung.
Notieren Sie sich Ihre Fragen gerne vorab – was einem zu Hause noch alles durch den Kopf ging, ist im Behandlungszimmer oft nicht mehr greifbar.
Und bringen Sie auch etwas Geduld mit – wenn Ihr Kind nicht alles mitmacht, ist das völlig normal. Wir kennen das und finden gemeinsam eine gute Lösung.

Auch wenn wir mit Terminsprechstunden arbeiten, kann es immer wieder zu Wartezeiten kommen – zum Beispiel, wenn ein Kind akut schwer erkrankt ist oder ein Gespräch mehr Zeit braucht als geplant.
Wir versuchen, unsere Termine so zu gestalten, dass sie Ihrem Kind gerecht werden – mit Ruhe und Aufmerksamkeit.
Das gilt auch für andere Familien – und manchmal bedeutet das, ein bisschen Geduld mitzubringen.
Wenn Sie einen besonders engen Zeitplan haben oder uns vorher etwas mitteilen möchten, sagen Sie gerne bei der Anmeldung Bescheid – wir versuchen, das zu berücksichtigen.

Wenn unsere Praxis geschlossen ist, übernimmt die Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung am Klinikum Niederberg die kinderärztliche Versorgung.

Öffnungszeiten:
– Mittwoch & Freitag: 16:00 – 19:00 Uhr
– Samstag, Sonntag, Feiertage, Heiligabend, Silvester & Rosenmontag:
10:00 – 13:00 Uhr und 16:00 – 19:00 Uhr

Bitte überlegen Sie gut, ob eine Vorstellung im Notdienst wirklich nötig ist – viele Erkrankungen lassen sich auch am nächsten Tag in der regulären Sprechstunde gut behandeln.
Nur wenn wir gemeinsam verantwortlich mit den Kapazitäten umgehen, können akut schwer erkrankte Kinder zügig behandelt werden – das ist in unser aller Interesse.

Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 – in Notfällen wählen Sie bitte den Rettungsdienst unter 112.

In den meisten Fällen ist kein ärztliches Attest erforderlich – auch wenn es oft eingefordert wird.

Nach einem Infekt dürfen Eltern selbst einschätzen, wann ihr Kind nach Abklingen des Fiebers und Besserung der akuten Beschwerden wieder fit genug ist, um eine Kita oder Schule zu besuchen.

Bestätigungen über das Vorliegen oder Ausheilen von Infekten sind nur in wenigen Fällen gesetzlich vorgesehen – etwa bei meldepflichtigen Erkrankungen wie einer Meningokokken-Meningitis.
Die rechtliche Grundlage bildet das Infektionsschutzgesetz (§§ 6, 33 und 34 IfSG).
Für häufige Infekte wie banale Atemwegsinfekte, Bindehautentzündungen oder Hand-Fuß-Mund-Krankheit besteht in der Regel keine Attestpflicht.

Auch für Schulen gilt:
Laut § 43 Abs. 2 Schulgesetz NRW sind Eltern verpflichtet, die Schule unverzüglich über den Grund des Schulversäumnisses zu informieren – schriftlich und unabhängig von der Zahl der Krankheitstage, dem Wochentag oder anstehenden Klassenarbeiten.
Ein ärztliches Attest kann die Schule nur dann verlangen, wenn es begründete Zweifel gibt, ob das Fehlen tatsächlich krankheitsbedingt ist.
Ausgenommen sind abschlussrelevante Prüfungen, wie z. B. das Abitur (APO-GOSt § 23 Abs. 2).

Bitte sprechen Sie uns nur dann wegen eines Attests an, wenn es wirklich notwendig ist – so bleibt Zeit für das, was wichtig ist: die medizinische Versorgung kranker Kinder.

Wir wünschen uns, dass Sie und Ihr Kind sich gut begleitet fühlen – medizinisch und menschlich.
Falls es einmal Missverständnisse, Unzufriedenheit oder offenen Gesprächsbedarf gibt, sprechen Sie uns bitte direkt an.
Am besten nicht zwischen Tür und Angel, sondern in Ruhe – persönlich oder telefonisch.
Wir nehmen Kritik ernst – und versuchen gemeinsam, gute Lösungen zu finden. Denn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen ist uns wichtig.